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Zeugen Jehovas

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Die Zeugen Jehovas sind eine weltweit aktive christlich-chiliastische Glaubensgemeinschaft. Sie sind fur ihre ausgepragte Laien-Missionstatigkeit, den haufigen Gebrauch von Bibel-Zitaten sowie ihre Veroffentlichungen Der Wachtturm und Erwachet! bekannt. Sie wurden im 19. Jahrhundert von Charles Taze Russell in den Vereinigten Staaten von Amerika begrundet. Die Zeugen Jehovas waren wahrend des Nationalsozialismus scharfsten Verfolgungen ausgesetzt. Wegen ihrer neutralen und als ablehnend bewerteten Haltung gegenuber jeglicher Staatsform und -macht wurde ihnen auch in der DDR die offene Religionsausubung (insbesondere die Missionierung) verboten und wurden deswegen auch verfolgt. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin im Jahr 2005 erfullen die Zeugen Jehovas die Voraussetzungen fur die Verleihung der Rechte einer Korperschaft des offentlichen Rechts im Land Berlin .

Table of contents
1 Synonyme und andere Sprachen
2 Verbreitung
3 Lehre

3.1 Zentrale Lehrsatze

3.1.1 Gottesbild
3.1.2 Christologie
3.1.3 Chiliasmus

3.2 Sonderlehren

3.2.1 Seele
3.2.2 Holle
3.2.3 Unterscheidung zwischen Menschen mit irdischer und himmlischer Zukunftshoffnung
3.2.4 Blut und seine Verwendung
3.2.5 Wissenschaft und Schopfung
3.2.6 Kreuz

3.3 Aussagen zur Bibel

4 Gottesdienst und Praxis

4.1 Zusammenkunfte
4.2 Rituale

4.2.1 Taufe
4.2.2 Das Abendmahl

4.3 Evangelisation und Mission
4.4 Behandlung von Verstossen gegen Glaubensmassstabe

5 Leben im Alltag

5.1 Verhaltnis zum Staat
5.2 Ausbildung und Beruf
5.3 Soziales Verhalten
5.4 Freizeit
5.5 Ehe und Familie

6 Organisation
7 Okumene
8 Geschichte

8.1 Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland

8.1.1 Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus
8.1.2 Jehovas Zeugen in der DDR
8.1.3 Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland

9 Literatur
10 Weblinks

10.1 Offizielle Seiten und offizielle Stellungnahmen
10.2 Kritische Seiten
10.3 Verleihung der Korperschaftsrechte an die Zeugen Jehovas

Synonyme und andere Sprachen

Den Namen 'Jehovas Zeugen' benutzt die zuvor als 'Bibelforscher', 'Ernste Bibelforscher' oder 'Internationale Bibelforschervereinigung' bekannte Religionsgemeinschaft seit 1931. Die Bezeichnungen Jehovas Zeugen und Zeugen Jehovas werden nicht einheitlich verwendet; so sind Ortsvereine teilweise als Jehovas Zeugen (mit Stadtebezeichnung), e.V., der deutschlandweite Forderverein jedoch als Wachtturm Bibel und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V. eingetragen.

Offiziell wird die Religionsgemeinschaft durch die 'Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e.V.' und durch die 'Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V.' vertreten. Letztere wird kurz auch als Wachtturm-Gesellschaft bezeichnet.

Die englische Bezeichnung ist 'Jehovah's Witnesses', im englischsprachigen Raum im Wesentlichen durch die 'Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc.' und die 'International Bible Students Association' vertreten.

Verbreitung

[[Bild:Zj2.png|thumb|400px|Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder (Verkundiger), Jahresmittel und -hochstwerte, lineare Skala (auch mit Mit logarithmischer Skala).]] Im Jahr 2004 gab es ca. 6,5 Millionen aktive Zeugen Jehovas weltweit, davon wurden 165.201 in Deutschland gezahlt. Uber eine Million Mitglieder leben allein in den USA.

In vielen Landern sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt, einschliesslich ehemaliger Verbotslander des fruheren Ostblocks, auch in solchen Landern wie dem afrikanischen Malawi, wo es in den 1960er Jahren schwerwiegende Konflikte gab. In Osterreich sind sie seit 1997 Bekenntnisgemeinschaft.

Durch deren intensive Mission werden jahrlich etwa 250.000 bis 300.000 Erwachsenentaufen durchgefuhrt (was 3,9% bis 4,7% entspricht). Abzuglich der Todesfalle, Fluktuation und Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern (in den Statistiken werden nur die aktiven Mitglieder gezahlt) ergibt sich der tatsachliche Zuwachs um etwa 2,1 % pro Jahr (fur 2000 bis 2003).

Lehre

(Die hier im Text angegebenen Bibelstellen sind eine Auswahl der von Zeugen Jehovas gebrauchten, mit der sie ihre jeweilige Lehre begrunden.)

Der Glaube wird im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas 'die Wahrheit' genannt. Wer in ihrem Sinn glaubig ist, befindet sich 'in der Wahrheit' (siehe 2. Johannes 4).

Die Lehre wird durch die 'Leitende Korperschaft' der Zeugen Jehovas vorgegeben, die sich als Teil des 'treuen und verstandigen Sklaven' bezeichnet, der 'die Speise zur rechten Zeit austeilt' (vgl. Matthaus 24,45-47), aber fehlbar sei. Die Lehre wird nicht durch das einzelne Mitglied bestimmt. Zeugen Jehovas glauben, dass die wirkliche Leitung Jesus Christus als von Gott eingesetztes Haupt der Christenversammlung (gemass Epheser 1,19; 4,15) inne hat und diese Leitung durch den Heiligen Geist ausubt. Daher ist ihnen wichtig, alle ihre Entscheidungen und Uberlegungen anhand ihrer Interpretation der Bibel zu begrunden. Alle Mitglieder werden immer wieder daran erinnert, personlich die Bibel zu lesen, nicht nur die Veroffentlichungen der Wachtturm-Gesellschaft, damit sie eigene Gewissensentscheidungen treffen konnen (Josua 1,8).

Zentrale Lehrsatze

Gottesbild

Angebetet wird nur der allmachtige und ewige Gott, der bei den Zeugen Jehovas den Namen Jehova hat. Er habe die Welt und das Leben im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Nach ihrem Verstandnis der Bibel sind seine wichtigsten Haupteigenschaften Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei Liebe herausrage (1. Johannes 4, 8) und all sein Handeln bestimme. Er sei ein unsichtbarer Geist, der unabhangig vom Menschen lebe und der personliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.

Die Dreifaltigkeit wird als heidnische Lehre abgelehnt. Begrundet wird das u.a. damit, dass Jesus seinen Vater ausdrucklich grosser nennt (Johannes 14,28) und sich Vater und Sohn als verschiedene Personen anreden (Johannes 10,29-30). Der Heilige Geist sei keine Person, sondern Gottes wirksame Kraft.

Christologie

Jesus sei der Sohn Gottes und die einzige direkte Schopfung. Er kam auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben zur Erlosung von Sunde und Tod zu opfern; er ersetzte den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als ausgleichenden Wert. Dieses Opfers gedenken Zeugen Jehovas jahrlich durch das Gedachtnismahl (Abendmahl des Herrn). Christus sei auferweckt worden und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er das Haupt der Christenversammlung, die er grundete. Und seit 1914 habe er seine Herrschaft als Konig im Himmel angetreten.

Zeugen Jehovas sagen, dass Jesus in seiner vormenschlichen Gestalt (Johannes 8,23) der in Daniel 10,13.21; 12,1, Judas 1,9 und in der Offenbarung 12,7 erwahnte Erzengel Michael sei und 'das Wort' aus Johannes 1,1.

Zu Gott konne man nur durch Jesus Christus beten, nur durch ihn gabe es Vergebung von Sundenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben moglich. Daher lehnen Zeugen Jehovas die Verehrung und Anbetung von Heiligen zur Fursprache vor Gott als Gotzendienst ab.

Chiliasmus

Sie glauben an die Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangen Paradieses auf Erden. Ausgangspunkt ist in ihrer Weltsicht der Hauptwidersacher Gottes Satan, ein abgefallener Engel, der aus Selbstsucht wollte, dass die Menschen ihn anbeten. Er verfuhrte die ersten Menschen, sie sundigten bewusst und vererbten damit die Unvollkommenheit an ihre Kinder.

Jehova habe sofort reagiert, und fur eine Erlosung gesorgt, indem er den Messias ankundigte. Gott habe aber nicht sofort das Bose beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Bose ist, in Frage stellte. Zur Klarung dieser 'Streitfrage' raumte Gott Zeit ein; er erlaubte den Menschen zu beweisen, ob er von Gott unabhangig uber sich selbst regieren konne und seine Probleme selbst in den Griff bekame. Da Satan seinen schlechten Einfluss als 'Herrscher der Welt' (1. Johannes 5,19) geltend mache, gebe es auf der Erde zur Zeit so viel Leid und Ungerechtigkeit.

Jesus habe 1914 die Herrschaft uber das 'Konigreich Gottes' im Himmel ubernommen. Er verbannte als erste Amtshandlung Satan und seine Damonen aus dem Himmel in die Nahe der Erde (Offenbarung 12,7-9). Mit diesem Jahr begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten 'letzten Tage'.

Nach Ansicht von Zeugen Jehovas wird im Gericht Gottes die alte Welt mit allen nicht gottgefalligen Menschen vernichtet. Die Erde wird aber immer bestehen bleiben. Siehe auch: Harmagedon (Zeugen Jehovas).

Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas versucht, den Zeitpunkt dieses Ereignisses zu errechnen. Das bekannteste Jahr war 1975. Seitdem machen Zeugen Jehovas keine konkreten Zeitangaben mehr.

Nach Harmagedon beginne das Tausendjahrige Reich, in dem Christus und 144.000 Auserwahlte vom Himmel aus regieren wurden (Offenbarung 7,2-8). Die ubrigen Menschen hatten dann die Moglichkeit, fur immer in Frieden auf der Erde zu leben. Die Verstorbenen wurden dazu auferstehen, da sie mit dem Tod fur ihre Sunden bezahlt hatten (Romer 6,7). Damit ware das verloren gegangene Paradies wieder hergestellt.

Um diese Zukunft erleben zu konnen, musse jeder Mensch eine bewusste personliche Entscheidung treffen (Romer 9,9-10), Jehova anrufen und an Jesus Christus und dessen Opfer glauben, sowie sich den Zeugen Jehovas anschliessen. Das beinhaltet eine Lebensfuhrung nach biblischen Grundsatzen, wie es die Jehovas Zeugen verstehen. Aus dieser Uberzeugung heraus fuhren Zeugen Jehovas ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durch und versuchen, die Menschen uberall zu erreichen (Matthaus 24,14; 28,19-20).

Sonderlehren

Seele

Menschen besassen keine unsterbliche Seele, sondern Leib und Seele seien identisch (1. Mose 2,7). Daher sei die Seele sterblich (Hesekiel 18,4; Prediger 9,5.10). Die Toten seien tot, fuhlen nichts, wollen nichts und sollen nicht angebetet werden. Es gebe eine Auferstehung (Johannes 5,28-29), da die Menschen im Gedachtnis Gottes bewahrt seien.

Holle

Die Holle als Ort der Qual und als ewige Strafe fur Sunden wird als heidnische Lehre abgelehnt und als Verleumdung des gerechten Gottes angesehen (Jeremia 32,35). Der Tod sei der Zustand der Nichtexistenz.

Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen 'Hades' (hebr. scheol, gr. hades), aus dem eine Auferstehung moglich sei, und 'Gehenna', aus der es keine Auferstehung gabe, weil sich der Betreffende einer 'Sunde gegen den Heiligen Geist' schuldig gemacht hat. Der Tod allein sei die Strafe fur Sunder; er tilge die Schuld (Romer 6,7.23). Daher gebe es eine Auferstehung der 'Gerechten' und 'Ungerechten' (Johannes 5,28f).

Unterscheidung zwischen Menschen mit irdischer und himmlischer Zukunftshoffnung

Aus dem Gleichnis Jesu in Johannes 10,16 und anderen Bibelstellen erkennen Zeugen Jehovas zwei wesentliche Gruppen von Dienern Gottes: die kleine Herde mit einer himmlischen Auferstehung und die anderen Schafe als kunftig auf der Erde lebend. Somit beziehen sich gemass dieser Unterscheidung die meisten Aussagen des NT auf die kleine Herde. Gemass dieser Sichtweise zahlen nur Mitglieder der kleinen Herde zu den Kindern Gottes und Brudern Christi. Nur fur diese kleine Herde ist Jesus der Mittler des neuen Bundes (1.Timotheus 2,5f); daher nehmen auch nur Personen der kleinen Herde beim Abendmahl von den Symbolen. Da der heilige Geist im wesentlichen mit der kleinen Herde wirkt, werden diese auch 'Geistgesalbte' genannt.

Blut und seine Verwendung

Seit Jahrzehnten vertreten Zeugen Jehovas die Ablehnung von jeder Art des sog. 'Blutgebrauchs', weil die Bibel die Verwendung von Blut nur fur heilige Handlungen erlaube, weshalb ein Essen oder anderweitiger Gebrauch nicht in Frage kame. Insbesondere durch das von Jesus vergossene Blut hatte es eine besondere Bedeutung fur Christen erlangt.

Seit 1944 wurden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Die Zeugen Jehovas glauben, das sei durch Texte wie Apostelgeschichte 15, 29 gestutzt. Die Verwendung von Blutbestandteilen (Blutplasma, Blutplattchen, roten und weissen Blutkorperchen) wird abgelehnt. Die Akzeptanz von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren,Fibrinogen u.a.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hamoglobinlosung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellt eine Gewissensentscheidung des Einzelnen dar. Ebenso wird sowohl die eigene Blutspende als auch die praoperative Eigenblutspende mit Hinweis auf das mosaische Gesetz abgelehnt.

Um den Mitgliedern Unterstutzung beim Auffinden von Arzten zu gewahren, die die Einstellung der Zeugen Jehovas respektieren, nutzen sie ein unabhangiges medizinisches Datenbankzentrum, um auf neueste Forschungen und Moglichkeiten der Behandlung aufmerksam zu machen. Ausserdem haben sie weltweit den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungs-Komitees eingerichtet, die den Kontakt zu Arzten, Krankenhausern und Pflegepersonal aufbauen und die rund um die Uhr erreichbar sind.

Zeugen Jehovas lehnen eine Behandlung mit Bluthauptbestandteilen auch dann ab, wenn der behandelnde Arzt diese Therapie empfiehlt. Kritiker verweisen auf Falle, in denen Angehorige der Zeugen Jehovas oder deren Kinder starben, weil sie eine Bluttransfusion verweigerten. Statistisch ist jedoch keine erhohte Sterblichkeit im Vergleich zu Patienten, die Bluttransfusionen erhalten haben, belegt, weil es keine wissenschaftlichen Studien hierzu gibt. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland, Bluttransfusionen bei Kindern notfalls auch gegen den Willen der Eltern durchzusetzen, wird von der Religionsgemeinschaft jedoch akzeptiert.

Organ- und Knochenmarktransplantationen sind dem personlichen Gewissensentscheid jedes Zeugen uberlassen. Zeitweise hatte man diese in der Vergangenheit abgelehnt.

Wissenschaft und Schopfung

Die Zeugen Jehovas erkennen die Leistungen von Wissenschaft und Technik an. Sie betrachten die Bibel nicht als wissenschaftliches Lehrbuch, aber als wissenschaftlich genau. Daher weisen sie der Bibel die hohere Autoritat zu, falls Aussagen von Wissenschaftlern ihrer Ansicht nach biblischen Aussagen widersprechen.

Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch betrachten, da die Bibel ausdrucklich von einer Schopfung spricht; sie sind Verteter der 'Alte-Erde-Kreationisten'. Sie versuchen nicht wie andere kreationistische Gruppierungen, politischen Druck auszuuben, um die Schopfung in den schulischen Lehrplan aufzunehmen.

Die Zeugen Jehovas fassen die Schopfungstage in der Genesis als Schopfungszeitraume auf, die einige tausend Jahre, hochstwahrscheinlich jeweils 7000 Jahre, umfassten (Wachtturm 15. Mai 1970,S.311ff und 1. Januar 1987,S.30). Die Erschaffung Adams habe 4026 v.Chr., am Ende des sechsten Schopfungstages, stattgefunden.

Kreuz

Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl, nicht am Kreuz, starb. Sie berufen sich dabei in erster Linie auf die Grundbedeutung der im Bibeltext verwendeten Worter.

Aussagen zur Bibel

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas ist die Bibel von Menschen geschrieben worden und von Gott - wenn auch nicht wortwortlich - inspiriert (Jesaja 1,1, Offenbarung 1,1-2). Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle Aussagen seien nutzlich und wichtig (2. Timotheus 3,16-17). Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen. In ihrem Lehrbuch 'Erkenntnis, die zu ewigem Leben fuhrt' wird es so benannt: 'Die Rechtfertigung des Rechtes Gottes, uber die ganze Menschheit zu herrschen, sowie die Verwirklichung seines liebevollen Vorsatzes durch sein kommendes Konigreich'.

Aus dem fur Zeugen Jehovas nicht mehr verbindlichen Mosaischen Gesetz werden nur Grundsatze (Prinzipien) abgeleitet (Matthaus 22,37-40). Die Aussagen der Bibel werden sowohl wortlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese anderen Quellen vor. Das hat auch Konsequenzen fur ihre Lehre, das Jahr 1914 sei der Herrschaftsbeginn Christi im himmlischen Konigreich. Dafur sprache nach Ansicht von Zeugen Jehovas u.a., dass die 'Zeiten der Nationen' 2.520 Jahre lang seien und 607 v.u.Z. begonnen hatten. Zu dieser Zeit soll die Zerstorung Jerusalems stattgefunden haben. Abweichend dazu nennen Historiker 587/86 v.u.Z. als Jahr der Zerstorung Jerusalems. Zeugen Jehovas gehen von 537 v.u.Z. als dem Jahr der Ruckkehr der judischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und davon, dass die Bibel eine 70-jahrige Gefangenschaft mit anschliessender Ruckkehr aus dem Exil ankundigte (2. Chronika 36,20-23). Sie geben in ihren eigenen Veroffentlichungen zu, dass sie damit eine von anderen Historikern abweichende Sicht einnehmen, da sie die Bibel als einzig zuverlassige Quelle respektieren (Siehe 'Dein Konigreich komme', Seite 187.).

Die Zeugen Jehovas verwenden in den Landessprachen, in der sie vorhanden ist, eine eigene Bibelubersetzung, die Neue-Welt-Ubersetzung. Fruher fand im deutschsprachigen Raum die unrevidierte Elberfelder Bibel Verwendung.

Gottesdienst und Praxis

Zusammenkunfte

Die Zusammenkunfte haben keinen rituellen gottesdienstlichen Charakter im kirchlichen Sinn. Vielmehr werden Vortrage auf der Grundlage der Bibel und Literatur der 'Wachtturm-Gesellschaft' gehalten, Situationen bei der Bekehrung anderer demonstriert, Interviews gefuhrt und der Lehrstoff gemeinsam besprochen. Von Kritikern werden die Texte als dogmatisch beschrieben. Auf die Zusammenkunfte sollten sich alle vorbereiten. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkunfte und zur Uberleitung zwischen den zwei 45- bis 60-minutigen Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird ausserdem gemeinsam gebetet.

Kollekte wahrend der Zusammenkunfte werden bei Jehovas Zeugen nicht durchgefuhrt. Man findet dafur, wie bei anderen religiosen Gruppierungen, Spendenkasten.

Die Kirchengebaude werden Konigreichssale genannt und zweckmassig fur 50 bis 200 Personen eingerichtet. Es fehlen allerdings jegliche religiosen Symbole wie Altar, Kruzifixe, Kreuze, Leuchter usw. Lediglich Stuhle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher und Mikrofone sowie eine Bibliothek der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft, verschiedene Bibelausgaben und andere religionsbezogene Bucher sind vorhanden.

Es finden wochentlich funf Zusammenkunfte statt, von denen jeweils zwei zeitlich zusammengelegt werden:

  • das 'Versammlungsbuchstudium', bei dem mit 10-20 Personen ein Buch oder eine Broschure besprochen wird.
  • die 'Theokratische Predigtdienstschule', in der das Predigen in kurzen Reden und Rollenspielen geubt wird.
  • die 'Dienstzusammenkunft' dient der Unterstutzung fur den Predigtdienst.
  • der 'offentliche Vortrag', bei dem eine Ausarbeitung auf Basis eines vorgegebenen Redeplans vorgetragen wird.
  • das 'Wachtturm-Studium', bei dem ein Artikel der Zeitschrift in Frage und Antwort gemeinsam mit allen Anwesenden besprochen wird.

Kritischer Soziologen und Psychologen befurchten, dass Haufigkeit und Stil dieser Zusammenkunfte Indoktrination und soziale Abschottung bewirken konnten. Empirische Studien belegen das nicht.

Rituale

Taufe

Die Zeugen Jehovas praktizieren die Erwachsenentaufe. Gemass einer Studie, die Zeugen Jehovas vor einigen Jahren in Deutschland durchgefuhrt haben, habe jedes neue Mitglied vor der Taufe etwa drei Jahre auf diese Weise Zeugen Jehovas und biblische Lehren kennen gelernt. Auch die Kinder der Mitglieder mussen ein Bibelstudium mitgemacht haben, um sich selbst fur oder gegen die Taufe entscheiden zu konnen. Bevor ein Taufanwarter zur Taufe zugelassen wird, werden mit ihm/ihr Gesprache gefuhrt, die belegen sollen, dass ausreichendes Verstandnis der Lehre vorhanden ist. Vor der eigentlichen Taufe werden offentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwarter mit 'Ja' beantworten muss, will er getauft werden:

  1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sunden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
  2. Bist du dir daruber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist? (Der Wachtturm, 1. Juni 1985, Seite 30)

Das Abendmahl

Der einzige religiose Feiertag der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedachtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird einmal jahrlich am 14. Nisan, dem Tag des alt-judischen Passahs, nach Sonnenuntergang gefeiert. Wahrend der Feier wird eine Ansprache gehalten, in der die Bedeutung dieses Ereignisses erklart wird. Anschliessend werden die Symbole ungesauertes Brot und Rotwein herum gereicht. Nur eine Minderheit mit himmlischer Hoffnung nimmt von den Symbolen, dem ungesauerten Brot und Wein. Die anderen geben die Symbole weiter, ohne davon zu nehmen.

Evangelisation und Mission

Besonders fallen Zeugen Jehovas durch ihre Evangelisation auf, die sie als Predigtwerk bezeichnen. Jeder Zeuge Jehovas, der dazu gesundheitlich in der Lage ist, ist aufgerufen, mit anderen Menschen uber seinen Glauben zu sprechen. Gemass eigenen Statistiken wenden die Zeugen Jehovas dafur je nach Land durchschnittlich 100 bis 500 Stunden jahrlich auf. Sie sprechen Menschen an Hausturen oder auf offentlichen Platzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschuren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bucher und Bibeln. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Moglichkeit, den Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum fur ihren missionarischen Einsatz zu dem Preis weiter, zu dem sie es selbst erwarben.

Uber diese Hausbesuche und Gesprache fertigt sich gewohnlich der Zeuge private Notizen an, die er fur Nachfolgebesuche verwenden kann. Regelmassig wird darauf hingewiesen, dass diese Notizen nur mit Einverstandnis der Betroffenen an andere Verkundiger weitergegeben werden sollen. Angeboten wird ein Heimbibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material dafur ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschure[1] (http://www.watchtower.org/languages/deutsch/library/rq/index.htm) mit thematisch geordneten Bibelzitaten und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhalt und anhand konkreter Fragen durcharbeiten soll, die dann mit dem Verkundiger besprochen werden.

Freiwillige konnen vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk einzusetzen, entweder zeitlich begrenzt ('Hilfspionier') oder zeitlich unbestimmt ('Allgemeiner Pionier'). Allgemeine Pioniere werden nach einem Jahr zu einer zehntagigen 'Pionierdienstschule' eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation vertieft kennen lernen.

Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu dem sie jahrlich in den USA Missionare in der 'Gileadschule' ausbilden.

Behandlung von Verstossen gegen Glaubensmassstabe

Zeugen Jehovas glauben, dass ein Fehlverhalten gegen biblische Grundsatze das Verhaltnis zu Gott stort. Daher bitten sie fur sich und andere um Gottes Vergebung.

Bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten, wozu das Praktizieren von Spiritismus, das Ausleben der Sexualitat ausserhalb der Ehe, Homosexualitat, Haresie, Kriminalitat oder Drogenmissbrauch gerechnet wird, prufen Alteste bei Bekanntwerden, ob die Voraussetzungen fur ein 'Rechtskomitee' erfullt sind, das aus Altesten der Versammlung besteht. Diese sprechen mit dem Missetater daruber, warum sein Verhalten gewissen Lehrpunkten widerspricht. Korrigiert der Missetater sein Verhalten, wird er 'still zurechtgewiesen', bei allgemeinem Bekanntwerden vor der Versammlung ohne Angabe der Grunde durch eine kurze Mitteilung. Zeigt er keine Reue und nachdem er Zeit fur eine Berufung hatte, wird er aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.

Zeugen Jehovas sollen Ausgeschlossene meiden (1. Korinther 5, 11-13; 2. Johannes 10). Ausnahmen betreffen enge Familienangehorige wie Ehepartner und Kinder im gleichen Haushalt (keine belegende Bibelstelle). Es gibt jedoch Falle, wo Familien deshalb zerbrochen sind. Ausgeschlossene durfen die Zusammenkunfte im Konigreichssaal besuchen, sich aber nicht aktiv daran beteiligen.

Ausgeschlossene haben die Moglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zuruck zu kehren, falls sie das an ihnen gerugte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel bis ein Viertel machen von dieser Moglichkeit Gebrauch. Eine Ruckkehr ist selbst nach Verbrechen moglich, teilweise jedoch mit strengen Auflagen. Falls jemand den Kontakt ausdrucklich missbilligt, wird er nicht angesprochen.

Leben im Alltag

Verhaltnis zum Staat

Zeugen Jehovas wenden ihr Verstandnis der Bibel auf die Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie sich nicht an politischen Umwalzungen beteiligen, sondern sich an die staatlichen Gesetze halten. Sie betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autoritat ausgestattet (vgl. Romer 13, 1-7). Gott hat fur sie die hochste Autoritat. Das kann durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens fuhren, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (laut Apostelgeschichte 5, 29). So sind sie vor allem dafur bekannt geworden, dass sie sich nicht am Militardienst beteiligen. (Siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas) Daruber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer 'Verehrung' des Staates oder seiner Reprasentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfur sind die Ablehnung des Fahnengrusses, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrusses unter dem Nationalsozialismus.

In der Vergangenheit betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschrankung ihrer religiosen Freiheit und eine Form der politischen Betatigung. Das sehen sie heute nicht mehr so.

Die Zeugen Jehovas beteiligen sich nicht an politischen Wahlen. Dies wird von Kritikern teilweise als Ablehnung des demokratischen Grundsystems betrachtet, in dessen Kern die Wahl als Mitbestimmungsmoglichkeit steht. Da es hierzulande jedoch keine Wahlpflicht gibt, kann eine Ablehnung des demokratischen Systems oder Prinzips nicht vorbehaltlos unterstellt werden. Zeugen Jehovas erklaren dazu, dass ihr politisch passives Verhalten ihrem Verstandnis der Worte Jesu entspricht, 'kein Teil der Welt' (Johannes 17, 16) zu sein. Aus gleichem Grund bekleiden sie keine politischen Amter.

Ausbildung und Beruf

Die Entscheidung uber Bildung und Ausbildung treffen allein die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern. Das Bildungsniveau bei Zeugen Jehovas ahnelt dem Querschnitt der allgemeinen Bevolkerung, wie eine 1994 in Deutschland von Zeugen Jehovas durchgefuhrte Studie ergab.

Die Wahl des Berufs ist frei. Der waffenlose Staatsdienst, das Gesundheitswesen, das Sozialwesen, eine akademische Laufbahn und die Privatwirtschaft sind fur sie denkbar. Sobald eine Tatigkeit dauerhaft ihr christliches Gewissen belasten, entscheiden sich die Betroffenen meist, den Beruf zu wechseln.

Soziales Verhalten

Die Zentren des Kennenlernens zwischen Zeugen Jehovas sind vorwiegend ihre Zusammenkunftsorte, die Konigreichssale und Kongressstatten. Der Grad des privaten sozialen Engagements und privaten Kontakts bleibt dem Einzelnen uberlassen. Auf religioser Ebene versuchen Alteste, sozial Benachteiligte nach Absprache aufzusuchen, um sie zu ermuntern und festzustellen, wie ihnen auch in praktischen Belangen geholfen werden kann. In einer 1994 von den Zeugen Jehovas in Deutschland durchgefuhrten anonymen Befragung empfanden 6,5% der Befragten das personliche Interesse von Glaubensbrudern als negativ, 88,9% als positiv. 4,4% antworteten nicht.

In der Lehrverkundung werden Nicht-Zeugen-Jehovas verschiedentlich als 'Weltmenschen' bezeichnet und angeraten, im Kontakt mit ihnen fur sich selbst auf biblische Massstabe zu achten und notfalls Grenzen zu ziehen (1.Korinther 15,33). Im taglichen Leben ist der Kontakt zu Nicht-Zeugen-Jehovas vielfaltig und erfolgt nach eigenem Ermessen.

Freizeit

Uber die Nutzung von Unterhaltungsmedien, Sportarten und -vereinen entscheiden Zeugen Jehovas personlich. Jagd- und Kampfsport werden grundsatzlich abgelehnt (Jesaja 2,4).

Die Zeugen Jehovas lehnen Feste mit religiosem Hintergrund gewohnlich ab, meist auch dann, wenn andere darin keinen religiosen Bezug mehr sehen. Zu diesen Feiern gehoren Weihnachten, Ostern, Karneval, Halloween, Neujahr sowie Geburtstagsfeiern (1. Mose 40,20-22; Matthaus 14,6-10). Um Nachteile fur die Entwicklung ihrer Kinder zu vermeiden, suchen viele Zeugen Jehovas nach gesellschaftlichem Ausgleich zu anderen Zeiten und Gelegenheiten. Dazu gehoren Hochzeiten, Sommerfeste, Kinder-Partys, Sporttreffs wie Fussballspiele, Kaffeekranzchen, gemeinsame Kinobesuche usw.

Ehe und Familie

Zeugen Jehovas legen sehr grossen Wert auf sittliche Massstabe. Sex vor und ausserhalb der Ehe ist Tabu. Ehebruch und Homosexualitat werden von ihnen abgelehnt. Grundsatzlich gilt das Gebot, nur innerhalb der Zeugen Jehovas zu heiraten. Bei Nichtbeachtung kann die Person gewohnlich nicht mehr in Vorbild-Funktionen dienen. Scheidung mit der Erlaubnis zur Wiederheirat ist nur aus dem Grund der sexuellen Untreue erlaubt. Eine Trennung ohne Wiederheirat ist zulassig. Bei gemischtreligiosen Ehen wird empfohlen, die Ehe aufrechtzuerhalten.

Organisation

Die Zeugen Jehovas sind eine weltweit tatige Religionsgemeinschaft mit der Hauptverwaltung in Brooklyn, New York. Hierarchisch sind darunter die Zweige, unter Aufsicht von Zweigkomitees, Bezirke mit Bezirksaufsehern, Kreise mit Kreisaufsehern und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Hauptverwaltung ordnet die Zweige 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher zu, der sie zyklisch besucht.

Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen religiose Literatur der jeweiligen Sprachen ubersetzt und verschickt wird; in den grosseren Zweigen wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttatigkeit, an der sich ein Grossteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu notige Einteilung des Gebietes, die Klarung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstatten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Gegenwartig befinden sich die deutschen Zweigburos in Selters im Taunus und in Berlin. Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.a.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Glaubensgemeinschaft identisch ist.

In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. sowie die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland.

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt. Weltweit gibt es 96.894 Versammlungen in uber 235 Landern und Inselgebieten. Den Versammlungen stehen 'Alteste' (ausnahmslos Manner [gemass 1. Timotheus 2,11-12;3,1-13]) vor,die gemeinsam als 'Altestenschaft' tatig sind und fur geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch 'Hirtenbesuche' und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttatigkeit.

Zeugen Jehovas betreiben eine Verlagskette mit eigenen Druckereien. In Deutschland befindet sich der Komplex in Selters im Taunus. Die Zeugen Jehovas sehen in dieser Organisationsstruktur ein Mittel, ihre Publikationen preisgunstig zu drucken und sich gesetzeskonform zu organisieren. Die dazu eingetragenen Rechtsorgane sind gemeinnutzig und unterliegen daher der Aufsicht durch die Finanzbehorden.

Die Sale werden von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurde ein nationales und internationales Bauprogramm gegrundet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Zwischenzeitlich musste es haufiger zweckentfremdet werden, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu konnen (in Deutschland geschah das z.B. bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre). Finanziert wird das Bauprogramm durch freiwillige Spenden und Darlehen. Das Eigentum an den Salen liegt bei der Religionsgemeinschaft.

Die Mitteilungen der Hauptverwaltung werden an die Zweigkomitees gesendet und von dort an die einzelnen ortlichen Versammlungen weitergeleitet.

Auslegungen der Bibel werden in Veroffentlichungen gedruckt und sind im allgemeinen jedem zuganglich. Es erscheinen nicht nur die Zeitschriften Der Wachtturm (halbmonatliche Auflage uber 25 Mio. in 148 Sprachen) und Erwachet! (halbmonatliche Auflage uber 22 Mio. in 87 Sprachen), sondern auch Bibeln, Bucher, Traktate und Broschuren.

Es gibt wenige Einrichtungen fur Kranke, Senioren oder Hilfsbedurftige, die von Zeugen Jehovas betrieben werden. Besuchs- und Hilfsdienste werden uber die ortlichen Versammlungen organisiert. Dies liegt auch daran, dass das gesamte Werk von Jehovas Zeugen auf freiwilligen Spenden aufbaut, einen 'Kirchenzehnten' oder eine Kirchensteuer zur Finanzierung von solchen Einrichtungen gibt es nicht.

Okumene

Zeugen Jehovas lehnen jede Art von Okumene ab, da es ihrem Verstandnis nach einem 'ungleichen Joch mit Unglaubigen' entsprache (2. Korinther 6, 14-17). Aus ihrer Sicht wurden sie durch okumenische Veranstaltungen die Lehren anderer christlicher Richtungen stillschweigend gutheissen, die sich nicht mit dem Bibelverstandnis der Zeugen Jehovas vereinen lassen.

Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen sie nicht an. Die Taufe der Zeugen Jehovas wird von den anderen christlichen Kirchen nicht anerkannt, da in ihr als wesentliches Element die Taufe auf den 'Vater, den Sohn und den Heiligen Geist' fehlt. Dieser Unterschied ist auf ihr Verstandnis der Dreieinigkeit zuruckzufuhren.

Geschichte

Die Ursprunge leiten sich aus einer Gruppe um Charles Taze Russell und den spateren Leserkreis der von Russell herausgegebenen Zeitschrift Zion's Watch Tower (heute: 'Der Wachtturm') her. Russell grundete zur Proklamation seiner stark adventistisch gepragten Lehren einen Verlag (Watch Tower Society) und gab vor allem den Wachtturm (englisch: 1879) heraus.

Nach dem Tod Russells am 31. Oktober 1916 wurde Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen Spannungen einstimmig zum Prasidenten der Watch Tower Society gewahlt. Die Veranderungen in Lehre und Leitung, insbesondere bezuglich Predigtwerk, fuhrten zum Bruch und zur Grundung verschiedener Bibelforscher-Gruppen, z.B. des Pastoral Bible Institute oder der auch in Deutschland heute (2004) noch aktiven Tagesanbruch Bibelstudienvereinigung oder der Laienheimmissionsbewegung. Die Annahme des Namens 'Jehovas Zeugen' im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von diesen anderen Bibelforscher-Gruppen und entsprach dem Wunsch, eine biblische Basis fur die Gruppenbezeichnung zu finden; der Verweis auf Jesaja 43, 10-12: 'ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas', schien dafur geeignet.

Der Wachtturm auf Deutsch erscheint seit 1897. In Deutschland gibt es Zeugen Jehovas offiziell seit 1903, als in Elberfeld bei Wuppertal ein Zweigburo eroffnet wurde. Spater gab es ein Zweigburo in Magdeburg. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen.1946 wurde ein zusatzliches Buro in der amerikanischen Zone eroffnet. Als Zeugen Jehovas auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verboten wurden, konnte von Wiesbaden aus weiter agiert werden.

Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland

Wegen ihrer konsequenten Weigerung, Partei fur eine politische Seite zu ergreifen, sind sie in Deutschland wahrend der Zeit des Nationalsozialismus und auch in der DDR-Zeit zum Teil heftig verfolgt worden. Seit einigen Jahren beschaftigen sich Historiker und auch Zeugen Jehovas selbst mit dieser Zeit und ihren Auswirkungen auf die Glieder der Gemeinschaft und ihr Umfeld.

Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus

Zu Einzelheiten siehe Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus.

Jehovas Zeugen in der DDR

Nach dem Krieg erhielten Zeugen Jehovas zunachst die Zulassung der 'gottesdienstlichen Betatigung' in Magdeburg. Doch im August 1950 wurden sie in der DDR vollig verboten. Ihnen wurde vorgeworfen, Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950 wurden Schauprozesse durchgefuhrt, die mit hohen Zuchthausstrafen fur die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage uberfuhrt worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere Harte vorzugehen. Es kamen 1.850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. In dieser Zeit gab es 60 Todesfalle, die auf Misshandlung, Unterernahrung, Krankheit und hohes Alter zuruckzufuhren sind. Es wurden 12 lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (spater wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeandert). Man versuchte sogar, den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Buros in West-Berlin zu entfuhren.

Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS anderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen, indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte und versuchte, Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstoren. Man suchte dabei, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift 'Christliche Verantwortung' zu erschuttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt, stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfugung. Daruber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR als ungebetene Zusendung.

Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, in Gefangnissen untergebracht (bis 1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden unsystematisch Geldstrafen fur den Predigtdienst bis zu 1.000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.

Das 1978 eingefuhrte Pflichtfach 'Wehrunterricht' brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrangnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit uber 5.000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als 'Doppeltverfolgte': Circa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotz vieler personlicher Leiden und obwohl es durch die beiden Diktaturen zahlreiche Doppelopfer gab, gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen Jehovas zu zerschlagen.

Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland

Obwohl die Zeugen Jehovas in der Bundesrepublik grundsatzlich ungehindert tatig sein konnen, sehen sie sich auch heute verschiedenen Diskriminierungen ausgesetzt.

Mit Einfuhrung der Wehrpflicht im Jahr 1956 verweigerten die Zeugen Jehovas wiederum den Kriegsdienst mit und ohne Waffe. Seit Anfang der 1960er fuhrte diese Verweigerung regelmassig zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstosses gegen das Wehrpflichtgesetz. Insgesamt wurden uber 800 Zeugen Jehovas mitunter mehrfach mit erneut mehrmonatiger Gefangnishaft bestraft. Aufgrund des zunehmenden Unverstandnisses im In- und Ausland wurde 1969 die sog. 'Lex Jehova' (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren damit grundsatzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL 9/97 - (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/lk20000309_2bvl000997)).

Nach einem 15-jahrigen Rechtsstreit sind die Zeugen Jehovas als vom Oberverwaltungsgericht Berlin als Korperschaft des offentlichen Rechts in Berlin anerkannt worden.

Diese Anerkennung als Korperschaft des offentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begrundung abgelehnt, die Zeugen Jehovas wiesen die fur die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.

1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese ungeschriebene, Verleihensvoraussetzung der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschrankten Achtung der Rechtsordnung' fur den Status der Korperschaft des offentlichen Rechts erfullt sei. Das Verwaltungsgericht fuhrte aus, dass es keine Anhaltspunkte dafur gebe, dass die Beschwerdefuhrerin bei der Ausubung ihrer Rechtsstellung als Korperschaft im ausserkirchlichen Bereich nicht die Gewahr der Rechtmassigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde. Das allein konne die Versagung der Verleihung von Korperschaftsrechten begrunden. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdefuhrerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tatig sei, musse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen Jehovas nicht gebe.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestatigte 1995, dass die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfullt sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemangelte jedoch die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass 'die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenuber ... grundsatzlich positiv eingestellt [sei]'.

Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem Urteil im Jahre 2000, dass 'nicht jeder einzelne Verstoss gegen Recht und Gesetz die Gewahr rechtstreuen Verhaltens in Frage' stelle. 'In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religios begrundete Verlautbarungen beschrankt und sich politischer Optionen enthalt, ubt die Beschwerdefuhrerin offenbar keinen spurbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus.' Inwieweit 'durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeintrachtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhalt und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeintrachtigt' seien, wollte das Gericht durch Zuruckverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prufen lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Massstaben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begrundung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zuruck, dass die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklart seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klaren, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige aus der Familie herausdrangen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren wurden.

Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen den Prozessparteien bis zum 20. Marz 2005 vor. Im Rahmen des Vergleichs waren die Zeugen Jehovas als Korperschaft des offentlichen Rechts anerkannt worden, hatten jedoch auf einige Rechte verzichten mussen. Die Zeugen Jehovas stimmten dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.

Daraufhin kam es am 24. Marz 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Korperschaft des offentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfullen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden mussten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht begrundet an.

Literatur

Das Buchhandelsangebot zum Thema ist variabel. Nicht alle jemals erschienenen Schriften sind noch lieferbar. Fur weiter Forschende sei auf folgende speziellen Bibliographien hingewiesen:

  • http://www.archiv-vegelahn.de/ Bibliographie zur Geschichte
  • http://www.standfirm.de Bibliographie zur Verfolgung im Nationalsozialismus und in der DDR
  • http://www.standhaft.org/ Schicksal der Zeugen Jehovas in den beiden deutschen totalitaren Systemen
  • Dissertation zu geheimdienstlichen DDR-Massnahmen, die religionskundliche Wahrnehmung der verbotenen Zeugen Jehovas in Ost und West negativ zu beeinflussen (http://www.neuegeschichte.de/)
  • Kritische Literatur zum Thema Zeugen Jehovas (http://www.weltanschauungsfragen.de/literatur/literaturliste.html#ZJ)

Einzelne Titel

  • Raymond Franz: Der Gewissenskonflikt. Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben? Ein Zeuge Jehovas berichtet. Claudius Verlag, Munchen, 3. Aufl. 1996, ISBN 3-532-62074-X (Bericht eines ehemaligen Fuhrungsmitglieds)
  • Martina Schmidt: Ich war eine Zeugin Jehovas. Protokoll einer Verfuhrung. Gutersloh 2005, ISBN 3-579-06851-2
  • Ursula Neitz: Damonen auf dem Dach. Erlebnisberichte von ehemaligen Zeugen Jehovas. Jena 2004, ISBN 3-934601-83-9
  • Joseph Wilting: Das Reich das nicht kam. Jena 2000, ISBN 3-934601-01-4
  • Margareta Huber: Wenn Frauen nicht mehr schweigen. Jena 2004, ISBN 3-934601-79-0
  • Gerd Wunderlich: Jehovas Zeugen. Die Paradies-Verkaufer. Erfahrungen auf einem Irrweg. Munchen 1994, ISBN 3-532-62009-X
  • Manfred Gebhard: Die Endzeit der Zeugen Jehovas. Berlin 2002, ISBN 3-8311-4761-2
  • Eva Maria Kaiser/Ulrich Rausch: Die Zeugen Jehovas, ein Sektenreport. Munchen 1998. ISBN 3-453-13198-3.
  • Jana Frey: Das eiskalte Paradies. Ein Madchen bei den Zeugen Jehovas. Frankfurt/M. 2003, ISBN 3-596-80420-5

Weblinks

Offizielle Seiten und offizielle Stellungnahmen

  • jehovas-zeugen.de (http://www.jehovas-zeugen.de/) Offizielle Seiten der Zeugen Jehovas inklusive FAQ
  • watchtower.org (http://www.watchtower.org/) Offizielle Seiten der Zeugen Jehovas (mehrsprachig)
  • Jehovas Zeugen - Wer sind sie? Was glauben sie? (http://www.watchtower.org/languages/deutsch/library/jt/index.htm) (Eigendarstellung)
  • Offizielle Stellungnahme zur offentlichen Anhorung der Enquete-Kommission 'Zukunft des Burgerschaftlichen Engagements' (http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv/enga/enga_kir003.pdf)

Kritische Seiten

  • Informationsportal ehemaliger Zeugen Jehovas (http://www.sektenausstieg.net)

Verleihung der Korperschaftsrechte an die Zeugen Jehovas

  • Offizielle Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts zur Anerkennung der Korperschaftsrechte an Zeugen Jehovas (http://www.berlin.de/senjust/gerichte/ovg/presse/archiv/24409/index.html)
  • Chronologie des Verfahrens zur Erlangung der Korperschaftsrechte der Religionsgemeinschaftder Zeugen Jehovas in Berlin (http://www.jehovaszeugen.de/rec/czv/in.htm)
  • Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18/2001 vom 17. Mai 2001 zum Urteil des BverwG vom 17. Mai 2001 - 7 C 1.01: Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Korperschaft des offentlichen Rechts (http://www.bverwg.de/enid/206dc6eac6bb85943a6abdccb12ce67c,39d8957365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09383234/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html)
  • Bundesverfassungsgericht, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20001219_2bvr150097)
  • Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 29/1997 vom 26. Juni 1997 zum Urteil des BverwG vom 26. Juni 1997 - 7 C 11.96: Keine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Korperschaft des offentlichen Rechts (http://www.religio.de/sekten/zeugen/ablehnung.html)
  • Pressemitteilung des Oberwaltungsgerichts Berlin vom 2. Dezember 2004: OVG Berlin schlagt Vergleich in Sachen Zeugen Jehovas vor (http://www.berlin.de/senjust/gerichte/ovg/presse/archiv/23257/index.html:)
  • Pressemitteilung zum Urteil des Oberwaltungsgerichts (http://www.berlin.de/senjust/gerichte/ovg/presse/archiv/24409/index.html)


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