Zins
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Zins ist der Preis fur die Uberlassung von Geld oder Sachwerten ('Mietzins') uber einen Zeitraum.
| Table of contents |
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1 Funktion
2 Zinseszins
2.1 Josephspfennig 3 Wichtige Zinssatze
4 Recht
5 Theoretische Begrundung des Zinses
6 Kritik am Zinssystem
7 Weiterfuhrende Hinweise
7.1 Siehe auch |
Funktion
Die Funktionen des Zinses sind Entgelt fur ein Darlehen, die Absicherung des Ruckzahlungsrisikos (Risikopramie) oder die Pauschalierung von Schadensersatz (Verzugszins).
Zum Zins im weiteren Sinne gehoren auch Renditen und Wertsteigerungen von Aktien, ein Teil der Erfolgsprovisionen bei Investitionen, allgemein Kapitalertrag. Zins muss in diesem Fall also nicht vereinbart (Kreditzins), sondern kann auch lediglich erwartet sein (Aktienrendite).
In den Wirtschaftswissenschaften gibt es folgende Erklarungsansatze fur den Zins:
- Zeitpraferenz: auch bei geringer Inflation und nicht vorhandenem Risiko.
- Inflationsausgleich: Bei Inflation soll der Wert seiner Geldmenge nicht sinken.
- Risikopramie: Es besteht das Risiko, dass nicht vollstandig zuruckbezahlt wird oder werden kann.
- Mangelpramie: Vergutung fur den zeitweisen Verzicht auf Konsum- bzw. Investitionsausgaben. Die Mangelpramie stellt damit den Preis dar, fur welchen der Anbieter von Liquiditat bereit ist, auf den sofortigen Verbrauch der Liquiditat zu verzichten.
- Liquiditatspramie: Der Schuldner wird in die Lage versetzt, Geld auszugeben. Die Liquiditatspramie ist der Preis, den der Geldnehmer bereit ist zu bezahlen, um fur einen bestimmten Zeitraum Liquiditat nutzen zu konnen. Es handelt sich also um den Preis, den der Geldnehmer fur den vorgezogenen Konsum bzw. fur die vorgezogene Investition zahlt.
- Opportunitatskosten: Der Glaubiger konnte mit dem verliehenen Kapital selbst wirtschaftlich tatig werden und Gewinne erzielen. Diese entgangenen Gewinne werden als Kosten verstanden. Opportunitatskosten konnen ebenfalls durch einen Konsumverzicht entstehen.
In der Umgangssprache wird der Begriff Zins in Bezug auf Geld meist in der Mehrzahl, also als Zinsen, verwendet. Wird der Zins in Prozent angegeben, so spricht man auch vom Zinssatz bzw. Zinsfuss.
Zinseszins
Wesentliches Merkmal der Zinsrechnung ist der Zinseszins. Hierbei wird der Zins, sofern er nicht abgetragen wird oder werden kann, auf die Schuld aufgeschlagen und wie diese mitverzinst.
Josephspfennig
Die Denkfigur des Josephspfennigs illustriert das Wachstum von Zinseszinsen, das sich im Verlauf der Zeit immer weiter beschleunigt. Um zu illustrieren, wie ein Vermogen mit Zinseszinsen anwachsen kann, wird in der Rechenausbildung folgendes Beispiel herangezogen: Wenn Joseph zu Christi Geburt einen einzigen Pfennig angelegt hatte, ware dieser bei einer Verzinsung von 5% im Jahre 2000 mit Zinseszinsen auf den Gegenwert von 216 Milliarden Erdkugeln aus purem Gold angewachsen. (Selbst bei einem Zinssatz von nur 2% pro Jahr waren es immer noch etwa 85.000.000 Tonnen Gold, das Weltvorkommen an Gold wird aber auf gerade mal 46.000 Tonnen geschatzt.)
Dieses Beispiel berucksichtigt nicht die Geldentwertung (Inflation). Wird die Geldentwertung vom Nominalzins abgezogen, ergibt sich der Realzins, der auch negativ sein kann, wenn die Inflationsrate hoher ist als der Nominalzins. Weiterhin abstrahiert das Denkbeispiel von jedem Verlustrisiko und geht von unbeschrankter Kapitalnachfrage aus.
Wichtige Zinssatze
- Mietzins wird auch fur Miete bei Wohnungen verwendet. Daher stammt auch der Begriff Zinshauser, der heute eher fur minderwertigere Miethauser verwendet wird.
- Lombardsatz
- Diskontsatz
- Basiszinssatz
- Libor, Fibor und Euribor sind Marktzinssatze am Geldmarkt, die taglich aus getatigten Geschaften ermittelt und veroffentlicht werden.
- Spareckzins
Recht
Im deutschen Zivilrecht ordnet § 248 Abs. 1 BGB an, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung, wonach Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, nichtig ist. Die Vorschrift bezweckt einen Schutz des Schuldners vor der Kumulation von Zinsen. Gemass Absatz 2 dieser Vorschrift gilt eine Ausnahme fur Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschaften. Diese konnen wirksam die Zahlung von Zinseszinsen versprechen. Auch beim handelsrechtlichen Kontokorrent konnen gem. § 355 HGB Zinseszinsen vereinbart werden. In § 289 BGB ist fur den gesetzlichen Anspruch auf Zinsen als Ersatz des Verzugsschadens geregelt, dass von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten sind.
Werden Steuerforderungen gestundet werden Stundungszinsen gem. § 234 AO berechnet.
Theoretische Begrundung des Zinses
Der osterreichische Okonom Eugen von Bohm-Bawerk untersuchte als einer der ersten das Zinsphanomen systematisch. Bei der Untersuchung der Frage, weswegen man uberhaupt Zinsen verlangt, entdeckte er, dass das Einkommen im Lauf des Lebens ansteigt und man daher fur heute verliehenes Geld in Zukunft auch mehr zuruck erwarten wird, da man sonst nicht bereit ware, durch das Verleihen von Geld sparsamer sein zu mussen. Zudem entdeckte Bohm-Bawerk, dass Menschen ihre zukunftigen Bedurfnisse meist unterschatzen und Geld lieber sofort ausgeben. Um sie dennoch zum Verleihen zu bewegen, werden sie daher als Ausgleich Zinsen verlangen. Dieses Argument verkennt jedoch, dass praktisch nur solche Personen Geld gegen Zinsen verleihen, die deutlich mehr Geld haben, als sie konsumieren konnen.
Der dritte Grund fur das Verlangen von Zinsen ist nach Bohm-Bawerk darin zu sehen, dass die Arbeit bei der Herstellung von Maschinen sehr nutzlich eingesetzt wird, indem sie gewissermassen in einen Produktionsumweg geleitet wird. Wenn ein Arbeiter eine Maschine produziert, so kann man damit hinterher umso mehr herstellen. Zinsen lassen sich danach als Reprasentant fur die zusatzliche Ergiebigkeit der auf einen solchen Produktionsumweg geleiteten Arbeit erklaren. Diese Argumentation zeigt, dass Zinsen in der Tat erwirtschaftet werden konnen. Um den Arbeiter im Voraus zu entlohnen, benotigt der Unternehmer Kapital. Bohm-Bawerk entkraftete damit zugleich ein bedeutendes Argument des Marxismus, der Maschinen lediglich als 'geparkte' Arbeit ansah.
Dennoch bleiben bis heute bestimmte Probleme der Kapital- und Zinstheorie ungelost.
Der Zins ist wie oben bereits erwahnt nicht der Preis des Geldes, sondern der Preis fur die Zeit und belohnt den Verleiher fur eine hypothetische Verschiebung seines Konsums. Der Umstand, dass eine Kreditvergabe praktisch nie einen Konsumverzicht des Glaubigers zur Folge hat, Zinsen einen starken Umverteilungssog (von Schuldnern zu Glaubigern) erzeugen, die Geldmenge durch Zinsen exponentiell ansteigt und daher die Volkswirtschaft gefahrdet wird, hat zahlreiche Kritiker hervorgebracht. Siehe weiter unten den Punkt Kritik am Zinssystem.
Kritik am Zinssystem
Das Zinssystem bzw. die Berechtigung einen Zins zu erheben ist nicht frei von Kritik. So wird besonders das exponentielle Wachstum, das sich aus Zins und Zinseszins ergibt, auf lange Sicht als sehr problematisch betrachtet (beispielsweise bei der Staatsverschuldung). Des weiteren wird kritisiert, dass der Zins dem Geld einen unberechtigten Vorteil gegenuber den Waren einraumt, da das Geld sich dadurch exponentiell vermehrt, wahrend Waren entweder verderben oder gelagert werden mussen, was wiederum Lagerkosten verursacht.
In der Tora wird ein Zinsverbot zwischen den Israeliten festgelegt, das Zinsnehmen von Nicht-Israeliten aber gestattet. Daran anknupfend gab es im Christentum lange Zeit ebenfalls ein Zinsverbot, das insbesondere Thomas von Aquin philosophisch unterlegte, welches allerdings immer wieder unterlaufen und schliesslich ganz wahrend der Renaissance abgeschafft wurde. Im Islam gilt heute noch das Zinsverbot. Um islamischen Glaubigen trotzdem die verzinsliche Geldanlage zu ermoglichen, werden so genannte islamische Anleihen vergeben, die direkte Zinszahlungen auf Geld durch Mieteinnahmen, Firmenbeteiligungen oder ahnliche, im Islam erlaubte Praktiken umgehen. Durch die Erlaubnis im Judentum fur das Zinsnehmen von Nichtjuden waren vor allem die europaischen Juden wegen der ihnen von der christlichen Obrigkeit im Spatmittelalter auferlegten Verbote, Handwerk und ahnliches auszuuben, sehr haufig als Geldverleiher tatig. Allerdings standen den Juden bis zum Zunftzwang im Spatmittelalter viele Berufe offen (vgl. alle einschlagigen Bank- und Wirtschaftsgeschichten).
Diese Uberlegungen sind auch Gegenstand der Freiwirtschaftslehre von Silvio Gesell, welche in den Wirtschaftstheorien eine Aussenseiterposition einnimmt. Sie besagt, dass Zinsen eine wesentliche Ursache der Kluft zwischen Arm und Reich sind und dass sie den unproduktiven Sektor des Geldmarktes (die Geldbesitzer) zu Lasten der Produktivkrafte schaffe.
Weiterfuhrende Hinweise
Siehe auch
- Zinsrechnung, Geldanlage
- Umlaufgesichertes Geld, Demurrage (Finanzwesen)
- Leitzins, effektiver Jahreszins, Negativzins, Zinssatz, Realzins, Euribor
- Rentenrechnung, Sparkassenformel, Zinseszinsformel
Literatur
- Otmar Issing: Einfuhrung in die Geldtheorie, Munchen 2003, ISBN 3-8006-2993-3
- Bernd Senf: Der Nebel um das Geld, Mai 1996, ISBN 3-87998-435-2
- Bernd Senf: Die blinden Flecken der Okonomie, August 2001, ISBN 3-42336-240-5
- Helmut Creutz: Das Geldsyndrom, 2001 ISBN 3-548-70006-3
Weblinks
- Eine kurze Geschichte des Zinses in der ZEIT(http://www.zeit.de/2003/06/Zinsgeschichte)
- Geldreform.de - kritische Texte zum Zinssystem(http://www.geldreform.de)
- Stiftung fur Reform der Geld- und Bodenordnung(http://www.sozialoekonomie.info)
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