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Polizei (Deutschland)

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Streifenwagen der Saarlandischen Polizei

[[Bild:PolizeiHarley.JPG|thumb|Harley-Davidson der Hamburger Polizei]] [[Bild:Polizeihamburg.jpg|thumb|Hamburger ]] [[Bild:Deutsche_Polizisten_in_Berlin2.jpg|thumb|Berliner Polizisten im Dienst]]

Die deutschen Polizeien sind fur die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zustandig. Sie vertritt die Rechtsordnung als Exekutive. Hauptaufgaben der deutschen Polizei sind die Gefahrenabwehr (Pravention) und die Strafverfolgung (Repression).

Man unterscheidet zwischen Landerpolizeien und Bundespolizeien. Die Landerpolizeien sind die Polizeien der Bundeslander. Die Bundespolizeien setzen sich aus Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Zoll, Feldjagern als Militarpolizei der Bundeswehr und die Polizei beim Deutschen Bundestag zusammen.

Im Grundsatz liegt die Zustandigkeit immer bei den Landern. Bundesbefugnisse mussen durch das Grundgesetz ausdrucklich geregelt werden.

Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Lander- und Bundespolizeien. Die Eingriffsbefugnisse der Polizei sind fur den Bereich der Gefahrenabwehr durch die Polizeigesetze der Lander und durch die Strafprozessordnung (Strafverfolgung) geregelt.

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitatsprinzip, das sie zur Aufklarung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Der Verhaltnismassigkeitsgrundsatz gibt ihr lediglich einen Spielraum bei der Intensitat der Ermittlungstatigkeit, insbesondere wenn ein Straftatverdacht sich noch nicht hinreichend konkretisiert hat. Denn wie die Polizei einschreitet, kann im pflichtgemassen Ermessen der Behorde liegen. Zudem kann das Opportunitatsprinzip das Handeln der Polizei im Ordnungswidrigkeitenrecht beeinflussen. Im strafrechtlichen Bereich handelt die Polizei dabei u.U. im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

Einsatzschwerpunkte der Polizei konnen insoweit nicht nur von rechtlichen Vorgaben, sondern auch von den Entscheidungen der politischen Spitze der Polizeibehorde (Dienstanweisungen) bestimmt werden, vor allem bei der Kriminalpravention. Ein Beispiel hierfur ist der Wechsel in der Politik der Bekampfung der Drogenszene am Hamburger Hauptbahnhof. Von einer grosszugigen Handhabung der Befugnisse wurde kurzfristig auf eine zero-tolerance-ahnliche Verdrangungsstrategie gewechselt.

Table of contents
1 Geschichte
2 Polizeien der Lander

2.1 Trennung der Polizeiaufgaben
2.2 Aufgaben
2.3 Laufbahnen

3 Polizeien des Bundes

3.1 Bundesgrenzschutz
3.2 Zoll
3.3 Bundeskriminalamt
3.4 Polizei des Deutschen Bundestages

4 Andere nichtpolizeiliche Einrichtungen
5 siehe auch:
6 Weblinks

Geschichte

1903 wurde Henriette Arendt in Stuttgart als erste Polizistin Deutschlands eingestellt.

In den 1950er Jahren wurden in Westdeutschland gesetzlich etwa 90 % der Nazi-Beamten wiedereingegliedert. Dies betraf vorwiegend den Polizeiapparat.


Polizeien der Lander

Die Gesetzgebungskompetenz zur Einrichtung der allgemeinen Polizei fallt den Bundeslandern zu, Art. 30 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_30.html), 70 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_70.html) Grundgesetz. Aufgrund der Landerkompetenz sind die Polizeien in den einzelnen Bundeslandern unterschiedlich strukturiert.

Siehe auch: Spezialeinsatzkommando

Siehe auch: VP-Bereitschaft, die Bereitschaftspolizei der DDR (Wehrdienst).


Trennung der Polizeiaufgaben

thumb|Hamburger Polizisten mit Maschinenpistole Aus historischen Grunden wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten die Polizeiaufgaben der Reichspolizei geteilt: in den Polizeigesetzen der Lander wird die Polizei in Polizeiverwaltungsbehorden (Ordnungsaufgaben) und Vollzugspolizei untergliedert. Im so genannten Polizeibrief der Alliierten wurde auch die Trennung von Aufgaben der Polizei von denen der Verfassungsschutzbehorden bestimmt (Hintergrund: Geheime Staatspolizei). Anfangs gab es - vor allem in der amerikanischen Besatzungszone - auch noch kommunale Polizeien (Stadt-Polizei). Im Laufe der Jahre wurde die Polizei in Deutschland jedoch durchgangig verstaatlicht.

Polizeiverwaltungsbehorden sind die Behorden, die in der Regel zur Gefahrenabwehr in Ausfuhrung anderer Gesetze als dem Polizeigesetz tatig werden. Es handelt sich je nach Verwaltungsaufbau des Bundeslandes um Landes-, Bezirks-, Kreis-, und Ortspolizeibehorden. Die Aufgaben werden von einzelnen Amtern wie dem Ordnungsamt oder dem Gewerbeaufsichtsamt (Gewerbepolizei) fur die Behorde wahrgenommen.

Vollzugspolizei ist der Teil der Polizei, der den Hauptteil der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz vornimmt. Das sind vor allem die Schutzpolizei (SchuPo), die Kriminalpolizei (KriPo), die Bereitschaftspolizei (BePo) und die Wasserschutzpolizei (WaPo).

  • Die Schutzpolizei ubernimmt vor allem allgemeine Aufgaben der Aufrechterhaltung der offentlichen Sicherheit und Ordnung, allgemeine Strafverfolgung und Strassenverkehrsuberwachung. Ferner sind sie bei Eilbedurftigkeit fur die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung zustandig.
  • Die Kriminalpolizei ist auf die Pravention und Verfolgung von Verbrechen und Vergehen spezialisiert.
  • Die Bereitschaftspolizei unterstutzt den polizeilichen Einzeldienst bei seiner Aufgabenwahrnehmung im taglichen Dienst und insbesondere bei aussergewohnlichen Einsatzen: Grosseinsatze (Naturkatastrophen, Fussballspiele, Konzerte, Demonstrationen, Objektschutz, usw.).
  • Die Wasserschutzpolizei ist zustandig fur schifffahrtsbezogene Kriminalitatsvorbeugung, Umweltschutz und Verkehrssicherheit im Wasser.

Aufgaben

Aufgabe der Polizei ist nach den jeweiligen Polizeigesetzen der Lander zunachst die konkrete Gefahrenabwehr. In den Polizeigesetzen, die sich teilweise an dem gemeinsamen Musterentwurf der Innenministerkonferenz ausrichten, werden die Aufgaben wie folgt definiert: 'Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).'

Die Gefahrenabwehr hat praventiven Charakter, es soll eine fur ein Rechtsgut bestehende Gefahr abgewehrt werden.

Daneben werden Polizisten gemass ยง 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftatern und Aufklarung von Straftaten tatig. In dieser Funktion konnen bestimmte Anordnungen nach der Strafprozessordnung (StPO) wie z.B. Beschlagnahme, Durchsuchung, angeordnet und durchgefuhrt werden. Diese Aufgabe hat repressiven Charakter (Strafverfolgung).

Da die Staatsanwaltschaften keine eigenen ausfuhrenden Organe haben und so 'Kopf ohne Hande' sind, wird die Strafverfolgung, insbesondere bei Gefahr im Verzug, von den Polizeien erledigt.

Aufgrund dieser Doppelzustandigkeit kann die Aufgabe der Polizei

  1. nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes, zur Gefahrenabwehr der offentlichen Sicherheit und Ordnung, oder
  2. an der Strafprozessordnung zur Strafverfolgung,

beurteilt werden.

Laufbahnen

Die Laufbahnen der Polizeibeamten in den deutschen Landern:

Schutzpolizei Kriminalpolizei
Vorbereitungsdienst
Polizeimeister-Anwarter (PMA) Ausbildung erfolgt nur bei der Schutzpolizei
Polizeikommissar-Anwarter (PKA) Ausbildung erfolgt nur bei der Schutzpolizei
mittlerer Dienst
Polizeimeister (PM) Kriminalmeister (KM)
Polizeiobermeister (POM) Kriminalobermeister (KOM)
Polizeihauptmeister (PHM) Kriminalhauptmeister (KHM)
gehobener Dienst
Polizeikommissar(PK) Kriminalkommissar (KK)
Polizeioberkommissar (POK) Kriminaloberkommissar (KOK)
Polizeihauptkommissar (PHK) Kriminalhauptkommissar (KHK)
Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK)
hoherer Dienst
Polizeirat (PR) Kriminalrat (KR)
Polizeioberrat (POR) Kriminaloberrat (KOR)
Polizeidirektor (PD) Kriminaldirektor (KD)
Leitender Polizeidirektor (Ltd. PD) Leitender Kriminaldirektor (Ltd. KD)

Im hoheren Dienst gibt es noch weitere Amtsbzeichungen fur Fuhrungspositionen, z.B. Inspekteur der Polizei, in Baden-Wurttemberg, Hessen und Sachsen auch Polizeiprasident (in Baden-Wurttemberg mit der Unterscheidung als Leiter eines Polizeiprasidiums oder als Leiter des Polizeireferats im Regierungsprasidium bzw. als Leiter des Polizeiprasidiums Stuttgart) und Landespolizeiprasident, in Baden-Wurttemberg auch noch den Landeskriminaldirektor, welcher aber dem Landeskriminaldirektor unterstellt und dem Inspekteur der Polizei gleichgestellt ist.

Einige Bundeslander bilden nicht mehr fur den mittleren Dienst aus. Der mittlere Dienst entfallt dort ingesamt. Die Polizeibeamten im Vorbereitungsdienst sind Polizeibeamte auf Widerruf.

Farbe der Mutzenbander:

  • mittlerer Dienst: grun oder schwarz
  • gehobener Dienst: silber
  • hoherer Dienst: gold

Die Beamten im mittleren und gehobenen Dienst sind in allen Bundeslandern, die des hoheren Dienstes in manchen Bundeslandern in der Regel nur bis zum Leitenden Polizei-/Kriminaldirektor (z.B. Baden-Wurttemberg, dort nur, wenn sie nicht Leiter einer Behorde sind) Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

siehe auch: Dienstgrade bei der deutschen Polizei

Daneben gibt es in Baden-Wurttemberg und Hessen fur nicht vorbestrafte Burger die nebenberufliche Moglichkeit des freiwilligen Polizeidienstes.

In Hessen und Sachsen gibt es noch die Wachpolizei und die Sachsische Sicherheitswacht (mit grunen Jacken). Die Freiwillige Polizeireserve in Berlin wurde kurzlich aufgelost. In Bayern existiert zur Unterstutzung der Polizei eine Sicherheitswacht.

Siehe auch: Dienstgrade im Bundesgrenzschutz, Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung

Polizeibeamte werden wahrend der Ausbildung/Studium zu Beamten auf Widerruf ernannt. Nach der erfolgreichen Ausbildung werden sie zu Beamten auf Probe. Die Probezeit betragt minimal 2 Jahre. Danach, fruhestens mit Erreichen des 27. Lebensjahres werden Polizeibeamte Beamte auf Lebenszeit.

Polizeien des Bundes

Bundesgrenzschutz

Der Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes nimmt Aufgaben wahr in den Bereichen Grenzsicherung, fur die der Bund die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz besitzt (Art. 73 Nr. 5 Grundgesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_73.html)), Luftsicherheit, bahnpolizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, Schutz von Verfassungsorganen und ausgewahlten Bundesministerien, und polizeiliche Aufgaben zur See.

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt dabei auf Grundlage des Bundesgrenzschutzgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html) (BGSG).

Aufgrund der uber die blosse Grenzsicherung hinausgehenden Kompetenzen ist eine Umbenennung in Bundespolizei geplant.

Siehe auch: Dienstgrade im Bundesgrenzschutz

Zoll

Die Zollverwaltung ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und wird vor allem bei Rauschgiftkriminalitat, Waffenschmuggel, Einfuhr-, Durch- und Ausfuhrdelikten (Artenschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz, Markenschutz, u.a.), Geldwasche und im Kampf gegen Schwarzarbeit tatig. Der Zoll ist in erster Linie keine Polizei- sondern Finanzbehorde, doch mit einem seit jeher klassischen polizeilichen Vollzugsbereich.

Der Zoll arbeitet bundesweit oft mit dem Bundesgrenzschutz/Bundespolizei, den Landerpolizeien, den Finanzamtern und vielen anderen Behorden zusammen. Zudem ist der Wasserzoll Bestandteil der Kustenwache.

Bundeskriminalamt

Daneben besteht das Bundeskriminalamt in Wiesbaden als nationale Informationssammelstelle zwischen den einzelnen Polizeien und fur auslandische Strafverfolgungsbehorden. Seine rechtliche Stellung ist in Art. 73 Nr. 10 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_73.html) und im BKA-Gesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkag_1997/htmltree.html) geregelt.

Polizei des Deutschen Bundestages

Die Polizei beim Deutschen Bundestag spiegelt die Gewaltenteilung wider. Sie begrundet sich aus Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_40.html), demzufolge der Bundestagsprasident die alleinige Polizeigewalt in den Gebauden des Deutschen Bundestages ausubt. Dieser ist so der Einflussnahme durch Exekutive und Judikative entzogen. Die Polizeibeamten beim Deutschen Bundestag versehen ihren Dienst in Zivilkleidung.

Andere nichtpolizeiliche Einrichtungen

Fur politische Straftaten wie Terrorismus und Extremismus bestehen in jedem Bundesland bei den Landerpolizeien Abteilungen fur Staatsschutz-Sachen, sowie in jedem Bundesland jeweils ein Landesamt fur Verfassungsschutz und ein Bundesamt fur Verfassungsschutz in Koln. Die Verfassungsschutzamter gehoren jedoch nicht zur Polizei. Sie bearbeiten und verfolgen auch keine 'politischen' Straftaten. Verfassungsschutzamter dienen lediglich zur Informationsgewinnung. Fur die strafrechtliche Verfolgung sogen. 'politisch motivierter Kriminalitat' sind ausschliesslich die Staatsschutzabteilungen der Kriminalpolizei zustandig. Verfassungsschutzern stehen in Deutschland keinerlei polizeiliche Befugnisse (z.B. Festnahmen, Vernehmungen) zu. Die Trennung von Polizei und Geheimdienst wird in Deutschland aus historischen Grunden strikt eingehalten.

siehe auch:

Portal Polizei, Liste der Polizeithemen, Polizeibeamter, Polizeivollzugsbeamter, Polizeistern, Waffengebrauch der Polizei

Weblinks

  • www.polizei.de Portal der deutschen Polizeieinheiten
  • www.bka.de Bundeskriminalamt
  • www.kritische-polizisten.de BAG Kritischer Polizisten und Polizistinnen (Hamburger Signal) e.V.
  • www.infolinks.de/ (http://www.infolinks.de/medien/cilip/) Institut fur Burgerrechte & offentliche Sicherheit e.V.

Deutschland Kategorie:Zoll

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