Soziale Schichten im Mittelalter
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Gesellschaftsaufbau im Fruhmittelalter
Im agrarisch gepragten Fruhmittelalter bildete der Landbesitz das wesentliche Kriterium fur die soziale Stellung eines Menschen. An der Spitze standen Adelige, Abte, Bischofe, die uber grosse Landereien verfugten. Freie Bauern bildeten die nachste Schicht. Diese besassen zwar auch eigene Landereien, deren Umfang genugte aber nur der eigenen Versorgung. Unter den Bauern standen die Kolonen, Halbfreie, die kein eigenes Land besassen, sondern auf dem Land eines Grundherren lebten. Die unterste Schicht bildeten die Sklaven.
Das Sklavenwesen in den germanischen Gesellschaften des Fruhmittelalters hatte seine Herkunft im romischen Reich. Die Sklaven galten als Sache und hatten keinerlei Rechte. Im Laufe der weiteren Entwicklung wurden Sklaven immer seltener und ihre Stellung veranderte sich hin zu der der Kolonen.
Die Haltung der Kirche zur Sklaverei wandelte sich vom Anfang des 6. Jahrhunderts zum ersten Viertel des 10. Jahrhunderts. Die Synode von Agde (506) erlaubte noch den Verkauf von Sklaven. Von der Synode von Reims (624 -625) wurde deren Verkauf an Juden und Heiden verboten, die Synode von Chalons (644) untersagte den Verkauf uber die Landesgrenzen hinweg und die Synode von Koblenz (922) setzte den Verkauf eines Christen einem Mord gleich. Diese Verbote setzten sich langsam durch und wurden noch oft gebrochen.
Die Kolonen unterschieden sich im wesentlichen durch grossere personliche Freiheiten und seiner Stellung als Burger von den Sklaven. Zwar waren auch sie an das Land gebunden, auf dem sie arbeiteten, sie konnten jedoch nicht wie die Sklaven verkauft werden. Ebenso war das fur den Herren zu leistende Arbeitspensum gewohnheitsrechtlich beschrankt. Daruberhinaus waren sie verpflichtet Militardienst zu leisten. Die Grundherren uberliessen den Kolonen einen eigenen Hof (mansus, etwa 10 Hektar Land), den diese in eigener Verantwortung bewirtschaften. Als Gegenleistung mussten die Kolonen Abgaben leisten und auf dem vom Grundherren selbst bewirtschafteten Land Dienste leisten. Die Kolonen bildeten die weitaus grosste Gruppe innerhalb der Bevolkerung
Die freien Bauern waren dagegen eine relativ kleine Gruppe. Durch die Lasten, die der frankisch-fruhmittelalterliche Staat aufburdete, kam es schon fruh zu einer Verarmung der Bauern. Diese waren oft gezwungen ihren Grundbesitz an einen Grossgrundbesitzer zu verkaufen und damit seinen Status zu verlieren. Eine wichtige Ursache fur diese Entwicklung war das Wehrrecht. Freie Bauern waren verpflichtet, Militardienst zu leisten und ihre Ausrustung selbst zu bezahlen. Damit waren sie in zweierlei Hinsicht getroffen. Zum einen ging ein nicht geringer Teil der Einnahmen in die Rustung ein, zu anderen waren die Bauern wahrend des Dienstes nicht in der Lage das Land zu bestellen.
Der Grundbesitzende Adel forderte diese Entwicklung noch, indem er zusatzliche Militardienste verlangte oder haufiger als vorgeschrieben Gerichtssitzungen einberief, an denen die freien Bauern unter Androhung einer Geldbusse teilnehmen mussten.
Die vermogende Oberschicht unterteilt sich in den meist hochvermogenden Geburtsadel und eine Gruppe von Grossgrundbesitzern, die ihren Status aus ihrem Besitz und den daraus entstehenden Privilegien herleiteten. Wahrend die freien Bauern in der Regel nicht mehr als 3 bis 4 Hofe besassen, waren 12 Hofe die untere Grenze dieser Gruppe. Diese Grenze ergab sich daraus, dass ab diesem Grundbesitz der der Militardienst mit einer vollstandigen Rustung vorgeschrieben war. Der Geburtsadel besass allerdings ein vielfaches dieses Grundbesitzes, mehrere hundert bis mehrere tausend Hektar Land waren nicht selten.
Eine besondere Rolle nahm der Klerus wahrend der frankisch-fruhmittalterlichen Zeit ein. Im Fruhmittelalter entsprach die kirchliche Struktur im frankischen Reich und in den arianischen christlichen Volkern germanischen Begriffen: der Grundherr war, wie fruher der Stammesfurst, nicht nur weltlicher sondern auch geistlicher Herrscher. Die germanischen Eigenkirchen und die meisten Kloster dieser Zeit wurden nicht nur vom Grundherrn gestiftet sondern auch unterhalten, und die vom Grundherrn eingesetzten ortlichen Pfarrer waren in der Regel Unfreie, die nicht nach ihrer Meinung gefragt wurden. Diese verfugten selten uber die Voraussetzungen fur dieses Amt. Auf der gleichen Grundlage wurden Kloster gegrundet und diese mit Monchen ausgestattet. Die Ertrage des Kirchenguts gehorten dem Grundherrn.
In gleicher Weise sah sich auch der Konig als Herr uber die Kirche. Die Bischofe wurden von Konig ernannt, stammten fast ausnahmslos aus den reichen Familien und dem Adel. Zudem unterschied sich das Leben eines Bischofs kaum vom dem eines Grafen, oftmals wurde von Zeitgenossen geklagt, dass sich Bischofe mehr um Jagd, Waffen und Vermogen kummerten als um ihre kirchlichen Aufgaben.
Die Schenkung von Vermogen und Boden an die Kirche sowohl von Konigen wie von Gemeinen sollte dem Seelenheil des Gebers dienen, nach der Lex Ribuaria konnten die gesetzlichen Erben umgangen werden. Ebenso konnte ein Grundherr eine Eigenkirche stiften, deren Ertrage ihm weiterhin zustanden. Die Schenkung galt schon bei Langobarden und Franken als gottgefallig und versicherte des ewigen Lebens. Schon im 6. Jh. verlangsamten Sakularisationen das Anwachsen der Kirchenguter (bereits durch Chlothar_ I., Dagobert_I., Karl Martell und Pippin veranlasst). Unter den Karolingern hatte sich durch Schenkung wie auch durch das Erbitten von Schenkungen der Grundbesitz der Kloster und Bistumer stark vermehrt. Karl der Grosse (siehe auch: Sachsenkriege (Karl der Grosse)) und Ludwig der Fromme wirkten dem entgegen, wobei Ludwig sogar die Enterbung der Erben durch die Kirche verbot.
Seit dem 6. Jh. wurden die freien Gemeinen und Kleingrundbesitzer von den grossen Grundherren bedruckt und beraubt. Die Grafen wie auch die Abte und Bischofe setzten ihre Macht ein, um sich von den Kleingrundbesitzern deren Eigentum schenken oder verkaufen zu lassen oder sie von Grund und Boden zu trennen und zu verjagen.
Um der Gewalt zu entgehen traten die Bauern in den Schutz der Herren, vor allem der Kirche. Das bedeutete die Ubertragung ihres Eigentums bei weiterem Niessbrauch, oft in Form der Prekarie. So forderte sie die Ausweitung der Horigkeit fruherer freier Gemeiner und ehemaliger Sklaven.
Hoch- und Spatmittelalter
War das Fruhmittelalter eine fast ausschliesslich agrarisch und naturalwirtschaftlich gepragte Epoche, so wuchs die Bedeutung der Stadte in denen die Geldwirtschaft dominierte im Hochmittelalter. Ausgehend von Norditalien gewannen Stadte einen Status, der sie oftmals aus der politischen und rechtlichen Abhangigkeit von Fursten oder Bischofen befreite. Dies hatte betrachtlichen Einfluss auf den sozialen Aufbau der stadtischen Gesellschaft.
Die Grundlage fur den Aufstieg der Stadte stellt der Fernhandel dar. Daher bildeten die Fernkaufleute die Fuhrungsschicht innerhalb der Stadt. Die Gilden, zunachst gebildet um sich gegenseitig im Handel mit entfernten Handelspartnern zu unterstutzen, gewannen innerhalb der Stadt politischen Charakter und sicherten den Kaufleuten einen weitgehenden Einfluss auf die Entwicklung der Stadt und auf die Beziehungen zum Stadtherren.
Freie Handwerker bildeten die nachste Gesellschaftsschicht. Sie organisierten sich bald in Zunften, deren Aufgabe es war, den Handwerkern einer Stadt moglichst gleichartige Arbeits- und Lebensbedingungen zu garantieren, die Qualitat der Produkte zu uberwachen und die soziale Absicherung der Mitglieder sicherzustellen. Im Spatmittelalter bekamen auch die Zunfte zunehmend politische Bedeutung und in vielen Stadten erstritten sich die Handwerker die Teilhabe an der Stadtregierung
Kleinhandler, Knechte und Magde bildeten die stadtische Unterschicht.
Gleichsam ausserhalb der Gesellschaft standen die Vertreter der 'unehrlichen' Berufe (Henker, Schinder, Turmer, Musikanten und Totengraber u. a.). Sie standen unter besonderem Recht und galten nicht als Burger.
Auch Juden hatten einen Sonderstatus. Sie standen in der Regel unter dem Schutz des Landesherren, der sich diesen Schutz in der Regel gut bezahlen lies. Da Juden in vielen Landern des Mittelalters kein Land besitzen konnten und in der Regel nicht in Zunfte und Gilden aufgenommen wurden, blieb ihnen lediglich der Kleinhandel und das Geldgeschaft (durch das kanonische Zinsverbot war es Christen untersagt, gegen Zinsen Geld zu verleihen oder bei Wechselgeschaften Geld zu verlangen). In vielen Stadten mussten Juden in bestimmten Stadtteilen wohnen, ebenso hatten sie sich durch bestimmte Kleidung als Juden kenntlich zu machen.
Ausserhalb der Stadte hatte der Wechsel von der Natural- zur Geldwirtschaft einen grossen Einfluss auf die Gesellschaftsstruktur. Da die Grundbesitzer auf Geldeinnahmen angewiesen waren, verzichteten sie auf Naturalabgaben und Frondienste der Bauern und forderten stattdessen Geld. Dieser Wechsel forderte die soziale Mobilitat, da es den Bauern nun grundsatzlich moglich war durch geschicktes Wirtschaften eine gewisse Unabhangigkeit vom Grundherren zu erreichen, gelegentlich konnten sie sich auch von den Abgaben freikaufen.
Die Leibeigenen blieben ausgenommen von dieser Entwicklung. Ihr Status blieb vom Wandel der Wirtschaft unbeeinflusst. Auf der anderen Seite konnten selbst Unfreie als Ministeriale im Auftrag eines Fursten Burgen besetzen und deren Interessen vertreten. Diese Ministerialen konnten im Laufe von zwei Generationen Freie werden und in den Ritterstand eintreten.
Ritter, deren wirtschaftliche Basis lediglich aus einem kleineren Grundbesitz bestand, verloren oftmals durch den Wechsel zur Geldwirtschaft die wirtschaftliche Grundlage fur ihren Stand. Da sie durch Lehnsvereinbarungen und Standesvorstellungen gezwungen waren, Ausrustung und Manner bereitzustellen, benotigten sie nicht selten grossere Summen als ihre Landereien hervorbrachten. Diese Entwicklung fuhrte im Spatmittelalter zum Raubrittertum und schliesslich zum Niedergang dieses Stands.
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